GHRS Schrozberg

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Schulhund-Konzept

1. Warum ein Schulhund?

Wissenschaftlich ist bewiesen, dass Tiere eine positive Wirkung auf den Menschen ausüben. Tiere beeinflussen sowohl die Emotionen als auch das soziale Verhalten ihres Gegenübers. Tiere machen Menschen Mut und lösen eine intensive emotionale Berührung aus.

Bereits seit dem 19. Jahrhundert werden Tiere in medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Einrichtungen zur Steigerung der positiven Entwicklung von Menschen eingesetzt. Untersuchungen zeigen, dass Kinder, die mit Tieren aufwachsen, verantwortlicher, empathischer und sozial kompetenter handeln und besser lernen können, als dies bei Kindern ohne einen Tierbezug ist.

Da der Lern- und Lebensraum SCHULE für Kinder und Jugendlicher immer wichtiger und bedeutsamer wird, liegt es auf der Hand, das pädagogische Konzept der Grund-, Werkreal – und Realschule Schrozberg zu erweitern und über den Einsatz von Tieren im Schulalltag nachzudenken. Seit einigen Jahren nimmt der Einsatz und die Anzahl von Schulhunden in Deutschland stetig zu. Ein Schulhund kann ein „pädagogischer Helfer“ im sich wandelnden Schulalltag und ein Lernbegleiter für Schüler und Schülerinnen werden. So zeigen bisherige Forschungen, dass sowohl ein kurzfristiger als auch langfristiger Einsatz eines Schulhundes die Lernatmosphäre positiv verändern kann (Abbau von Ängsten, Aggressivität, ...). Darüber hinaus wirkt sich ein Schulhund auch auf die Entwicklung überfachlicher Kompetenzen aus (z.B. Entwicklung sozialer und emotionaler Kompetenzen; Übernahme von Verantwortung; Entwicklung von Ausdauer; Förderung der Konzentrationsfähigkeit, Kreativität und Phantasie...). Des Weiteren sind Einflüsse auf gesundheitliche Faktoren (z.B. Senkung des Blutdrucks, Abbau von Stresshormonen, etc.) zu beobachten.

 

Welche heilende Wirkung können Hunde haben?

Es gibt drei große Bereiche in denen der Umgang mit Tieren einen positiven Effekt bewirken kann.

 

Physische Auswirkungen:

- Bewegung

- Entspannung

- Verbesserung der Motorik (Fein- und Grobmotorik)

- Stärkung des Immunsystems und des Herz- Kreislaufsystems

- Förderung der Konzentration

-Training der visuellen Wahrnehmung

 

Psychische Auswirkungen:

- Entspannung

- Empathiefähigkeit

- Freude und Glück

- Selbstbewusstseinsförderung

- Trauer überwinden

 

Soziale Auswirkungen:

- Verantwortungsbewusstsein

- Empathiefähigkeit

- Vertrauen

- Selbstvertrauen

- Gemeinschaftsgefühl

- Abbau von Schulangst

 

2. Einsatzmöglichkeiten für den Schulhund

2.1 Einsatz im regulären Unterricht

Schulbegleithund:

Ein Schulbegleithund lebt beim Pädagogen und besucht regelmäßig die Schule oder Kita. Die Aktivitäten finden stets in Gruppen, Kleingruppen oder Klassen statt.

In der Klasse werden einzelne Schüler und Schülerinnen mit einem „Hundedienst“ beauftragt. Diese übernehmen besondere Aufgaben und somit auch eine besondere Verantwortung in Bezug auf den Hund. Die Anwesenheit des Schulhundes soll den Unterricht nicht beeinträchtigen oder stören, sondern im Gegenteil eine Bereicherung für alle Beteiligten werden. Der Hund kann „seine“ Klasse auch bei geeigneten außerschulischen Veranstaltungen (Wandertage, ...) begleiten.

 

 

Folgende pädagogische Ziele können verfolgt werden:

 

- Schaffung einer ruhigeren Lernatmosphäre

- Förderung des sozialen Miteinanders

- Übernahme von Verantwortung gegenüber einem Lebewesen

- Abbau von möglichen Ängsten in Bezug auf Hunde

- Schulung des Regelverständnisses und der Ordnung

- Beteiligung und Mitarbeit kann gesteigert werden, wenn der Hund anwesend und/ oder einbezogen wird (Tricks, Übungen etc.)

- In der Einzelintervention kann das Selbstwertgefühl gesteigert werden. (Bsp.: der Hund als Lese- Hund)

- Der Hund kann die Konzentration und Aufmerksamkeit im Unterricht erhöhen

- Verbesserung des Lernklimas und des Verhaltens

- die Aggressionsbereitschaft in der Gruppe kann entschärft werden, da es Kindern leichter fällt eigene Bedürfnisse zu Gunsten des Hundes zurückzustellen oder sich in Impulskontrolle zu üben

- Die Stimmung in der Klasse kann verbessert werden

 

2.2 Einsatz im Fachunterricht: Sachunterricht

Unterrichtseinheit: Haus- und Nutztiere

Hier kann der Hund als Besuchshund auch in anderen Klassen, in Begleitung der pädagogischen Fachkraft, eingesetzt werden.

 

2.3 Einsatz im Rahmen des Ganztagesangebots (Hunde AG)

De Hund als Lernbegleiter und Unterrichtsgegensand zugleich.

Die Schülerinnen und Schüler lernen theoretisches Wissen und den korrekten Umgang mit dem Hund und werden sicherer im Umgang mit dem Hund.

Die Kinder haben so die Möglichkeit ihr bereits vorhandenes Wissen zu erweitern und dieses in der Praxis umzusetzen (Hundesprache, Hundeerziehung, Hundegesundheit, ...). Am Ende eines Schuljahres kann eine praktische und theoretische „Prüfung“ erfolgen.

 

 

3. Voraussetzungen für den Einsatz eines Schulhundes

3.1 Voraussetzungen der Schüler/innen und der Schule

- Genehmigung des Projektes durch die Schulleitung, unter der Voraussetzung, dass die allgemeinen Schulregeln beachtet werden.

- Einverständniserklärung der beteiligten Schüler/innen durch die Sorgeberechtigten

- Schüler/innen die ängstlich sind, müssen sehr langsam und behutsam an den Hund herangeführt werden, um ihnen dauerhaft die Angst zu nehmen. Diese Heranführung basiert auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit.

- in der Einsatzklasse bewegt sich der Hund überwiegend frei.

- ein Schild an der Klassenzimmertür zeigt dem Besucher, dass der Hund anwesend ist.

- Im Schulgebäude wird der Hund an der Leine geführt.

- die räumlichen Gegebenheiten der Schule ermöglichen es, dem Hund einen geschützten Rückzugsort bereitzustellen, an dem er sich aufhalten kann, wenn er nicht in der Klasse im Einsatz ist.

- Der Hund hält sich nur in den besprochenen Räumen (speziellen Klassenzimmern, Sekretariat auf. Er hat keinen Zutritt zu sensiblen Bereichen der Schule (Toiletten, Küche, Mensa, Krankenstation)

- Der Hund bedrängt keine Kinder und verhält sich auf den Wegen innerhalb der Schule allen Personen gegenüber neutral.

- Kinder anderer Religionszugehörigkeit werden berücksichtigt. (Das gilt insbesondere für Kinder, bei denen Hunde als unrein gelten.)

 

3.2 Voraussetzungen beim Hund

Für den Einsatz zur pädagogischen Arbeit eines Hundes sind seine physischen und charakterlichen Eigenschaften entscheidend. Die wichtigsten Anforderungen für einen Schulhund sind u.a. ein freundliches Wesen, eine hohe Toleranz- und Reizschwelle, Ausgeglichenheit und Menschenbezogenheit.

 

Tessa ist ein eineinhalbjährige Maltesermischlingshündin. Sie wohnt und lebt bei Frau Fay im familiären Umfeld und ist daher Kinder jeden Alters gewohnt.

Im Wesenstest für die Ausbildung zum Schulbegleithund wurde sie geprüft. Die Prüfung zum Schulbegleithund wird sie im Sommer/Herbst 2022 ablegen.

Eine stetige Weiterbildung und Überprüfung der Tauglichkeit sind danach Pflicht.

Die Hündig wird von Frau Fay über positive Verstärkung weiterhin im Gehorsam trainiert und auf weitere, für den Schulalltag spezifische Situationen vorbereitet. Es findet eine langsame Gewöhnung an das Schulhaus und das Klassenzimmer statt.  

Es wird sichergestellt, dass durch den Hund keinerlei Beschädigungen an den privaten Gegenständen der Kinder entstehen. Wenn es doch einmal passiert, wir sind versichert.

 

3.2 Voraussetzungen und Ausbildung der Hundeführerin

Frau Fay ist seit 2012 Lehrerin für Grund- und Hauptschulen mit den Fächern Deutsch, HTW und katholische Religion. Seitdem ist sie vor allem in der Grundschule in Klasse 1 und 2 tätig.

Sie befindet sich derzeit in der Ausbildung zur Schulbegleithundeführerin bei der Hundeschule "Auf gehts" in Kreuzfeld. Voraussitlich wird diese im Sommer 2022 abgeschlossen sein. Mit eingeschlossen ist hierbei auch eine Sachkundeprüfung.

Für den Einsatz des Hundes Tessa als Schulhund, werden regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen in der hundgestützten Pädagogik durchgeführt und dokumentiert.

 

4. Auflistung der vor dem Einsatz eines Schulhundes erforderlichen Maßnahmen, Beschlüsse, etc.

  • Wesenstest des Hundes 28.01.2022
  • Erstellung eines schriftlichen Konzepts bis Mai 2022: Frau Fay
  • Information und Abstimmung mit dem Schulträger: Frau Korder
  • Information des Schulamtes
  • Information der GLK im Mai 2022 durch: Frau Fay und Frau Korder

Eigene Ausbildung vorstellen mit Abschluss. Vorstellung des Hundes und der Vorteile bei der Arbeit mit Hund an der Schule. Zeigen von Beispielsequenzen.

  • Beschluss der GLK im Juni/Juli 2022
  • Vorherige Anhörung der Eltern- und Schülervertretung im Juni 2022
  • Beschluss der Schulkonferenz Juli 2022
  • Sachkundenachweis Sommer 2022
  • Abschlusssetting der Schulbegleithundausbildung Herbst 2022
  • Information der gesamten Schulgemeinde September 2022

(Allgemeiner Informationsbrief an die Eltern mit kurzer Vorstellung des Projektes)

  • Elternbrief zur Abfrage der Erfahrung mit dem Hund seitens der Schüler/innen der Klasse 1. September 2022
  • Elterninformationsabend Oktober 2022

(Regelwerk vorstellen und Religionszugehörigkeit beachten (Hund als unreines Tier) )

  • Schulhundkonzept auf der Homepage der Schule veröffentlichen und ins Schulportfolio aufnehmen. Oktober 2022
  • Elternbrief mit Einverständniserklärung Oktober 2022
  • Hund als Thema im Unterricht aufgreifen (Allgemeinwissen, Umgang mit dem Hund, Regelkatalog gemeinsam erarbeiten und Vertrag mit den Kindern schließen.) Oktober 2022

 

Regeln mit Symbolen im Klassenzimmer darstellen. Regeln müssen für die Schülerinnen gut begründet sein.

Schüler/innen sollen durch eine gemeinsame Arbeit selbst zu den Regeln kommen. Fragen könnten dabei sein: Was gefällt einem Hund, was beängstigt ihn, was macht ihn krank, wie bleibt er gesund, was ist wichtig damit wir gesund bleiben?

Manche Regeln können auch nachgefühlt werden. Beispielsweise als gemeinsames Spiel. Ein Kind spielt den Hund in der Mitte eines Kreises und alle Kinder bewegen sich gleichzeitig auf das Kind zu. Das Kind erzählt, was er gefühlt hat. Dieses Spiel wird so oft wiederholt, bis alle an der Reihe waren. Genauso kann auch nachgefühlt werden, wenn ein Kind von allen Kinder gleichzeitig angefasst wird. Gefühlt der Enge, eingesperrt sein... usw.

 

  • Einige Regeln schon ohne Hund trainieren (Schulsachen auspacken und Taschen schließen, Boden sauber halten...) Oktober 2022
  • Umgebung für den Hund vorbereiten (Körbchen, Leine, Futter, Trinken, Leckerli, Spielzeug, Türschild, Piktogramme und andere Dinge die für den Einsatz benötigt werden. ) November 2022
  • Gewöhnung des Schulhundes an die neue Umgebung, die Plätze in der Schule ab Mai 2022

(Zunächst in kleinen Sequenzen und außerhalb der Unterrichtszeit das Gebäude erkunden, Ruheplatz kennen lernen, Platz im Sekretariat und die Sekretärinnen kennen lernen.)

 

  • Erster Besuch im Klassenzimmer mit Kindern als erstes Kennenlernen und beschnuppern. In einer sehr kurzen Sequenz. Danach wird dem Hund eine Auszeit ermöglicht. Entweder auf seinem Ruheplatz oder bei der Sekretärin. September/ Oktober 2022
  • Weitere kurze Sequenzen bis das Mensch- Hunde Team genung Sicherheit gewonnen hat (Gewöhnungsphase)
  • Nach der Gewöhnungsphase wird der Hund zunächst einmal in der Woche in der Schule dabei sein. (Immer Dienstags)
  • Rituale werden nach und nach aufgebaut und eine Zeit lang trainiert, bevor etwas Neues eingeführt wird. 

 

5. Unfallverhütung

Einen hundertprozentigen Schutz vor Unfällen kann es im Umgang mit Lebewesen nicht geben. Die beste Unfallprävention stellt ein gut geschulter Hundeführer dar, der die Stresssignale seines Hundes erkennen, adäquat reagieren und den Hund gg. aus der Situation befreien, sie bestenfalls positiv auflösen kann. Der Hund darf daher nie alleine mit den Schüler/innen sein, damit die Hundeführerin seine Befindlichkeit immer im Blick hat. Das Aufstellen von Regeln für den Umgang mit dem Schulhund muss der Arbeit mit den Klassen vorausgehen. Sollte sich abzeichnen, dass Klassen oder auch nur einzelne Schüler/innen es nicht schaffen, diese Regeln einzuhalten, muss der Einsatz des Hundes wenigstens in dieser Klasse beendet werden.

 

6. Hygienemaßnahmen

6.1 Zugangsbeschränkungen

Der Hund erhält keinen Zugang zur Schulküche und zur Mensa.

Zu Schüler/innen mit Hundeallergie hat der Hund keinen Kontakt, es sei denn, es liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt oder eine Einverständniserklärung der Eltern vor.

Schüler/innen mit einer Hundephobie werden langsam und behutsam an den Hund herangeführt.

Wenn die Eltern oder der Schüler/ die Schülerin dies wünschen, findet kein Kontakt statt.

Der Hund betritt die Schulräume sauber und trocken. Sollte es das Wetter nicht anders zulassen, wird er bestmöglichst gesäubert und abgetrocknet.

 

Vor- und nach dem Eisatz des Hundes müssen die Schüler/innen ihre Hände waschen.

Der Hundeplatz, sowie Hundezubehör werden regelmäßig gereinigt.

Desinfektionsmittel und geeignetes Material zur Entfernung von Ausscheidungen sind ausreichend vorhanden.

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